Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

viehworld GmbH
Bernardgasse19/3
1070 Wien

Download AGB


Mustervertrag zwischen Käufer und Verkäufer der Plattform: 

Download MVB

1. Wofür gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von uns erbrachten Leistungen, insbesondere für die Vermittlung von Nutztierverkäufen über unsere App viehworld („App“).

Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, Vertragsschablonen oder sonstige Regelungswerke der Nutzer gelten insoweit nicht – dies auch ohne, dass wir hiergegen im Einzelfall ausdrücklich Widerspruch erheben.

2. Wie kommt der Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen als Verkäufer von Nutztieren und uns zustande? Wie hoch ist unsere Provision?

Durch Bereitstellung der App nach Ihrer Registrierung und Freischaltung der hierin enthaltenen Verkaufsmaske laden wir Sie freibleibend ein, uns ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages für den Verkauf von Ihnen gehörenden Nutztieren zu stellen.

Unser Entgelt für die Erbringung unserer Vermittlungsleistungen, das sind insbesondere die allgemeine Nutzung unserer App für den Verkauf von Nutztieren und die Präsentation Ihrer konkreten Anzeige an den übrigen Nutzerkreis der App, bemisst sich anteilig vom Kaufpreis, auf den Sie nach Abschluss eines Kaufvertrages über das in der Anzeige beschriebene Tier Anspruch haben. Die Höhe der für die Vermittlung des konkreten Tieres zur Verrechnung gelangenden Provision ist in unserer Tarifordnung, im Einzelnen aber auch bei der Einstellung einer Anzeige nach Auswahl der jeweiligen Tierkategorie ersichtlich. Unser Vermittlungsentgelt ist bei Zuschlagserteilung an einen Käufer („Vermittlungserfolg“) zur Zahlung fällig.

Durch Aufgabe der Anzeige über unsere App nehmen stellen Sie uns ein Angebot auf Abschluss des Vermittlungsvertrages mit den dort angegebenen Inhalten und dargestellten Konditionen, sowie gemäß den Bestimmungen unserer jeweils aktuellen AGB überein konkret von Ihnen angegebenes Tier. In der App finden Sie unter Account/Meine Versteigerungen die Details zu Ihrem Angebot, in welcher wir Ihnen den Erhalt Ihres Angebots, konkret dessen Konditionen, die Informationen zum angebotenen Tier, die von Ihnen zur Abgabe von Angeboten gewählte Frist („Angebotsdauer“) und den von Ihnen gewählte Modus (sehen Sie hierzu unten Punkt 7.), sowie unsere aktuellen AGB noch einmal zusammenfassen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn und in dem wir Ihr Angebot durch Freischaltung Ihrer Anzeige annehmen. Die Freischaltung finden Sie ebenfalls direkt in der App. Wir behalten uns vor, Angebote auf Abschluss von Vermittlungsverträgen (d.h. zugleich: die Veröffentlichung von Anzeigen) ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn diese in Qualität der enthaltenen Informationen (Vollständigkeit der Daten, Aussagekraft der Bilder) nicht unseren Anzeigenrichtlinien entsprechen.

Als unser Vertragspartner im Vermittlungsvertrag gilt stets die Person, auf deren Namen das Nutzerkonto in der App registriert wurde

3. Wie kann der Vermittlungsvertrag geändert werden?

Allfällige Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrags (einschließlich von Regeln, die in diesen AGB getroffen werden), müssen für ihre Wirksamkeit schriftlich (E-Mail genügt) erfolgen.

4. Worin genau besteht der Vermittlungsvertrag? Wofür übernehmen wir keine Gewähr?

Durch Abschluss des Vermittlungsvertrages verpflichten wir uns, eine Anzeige von Ihnen als Verkäufer innerhalb der App während der gewählten Angebotsdauer für unsere Nutzer abrufbar zu halten und Ihnen über Ihr Benutzerkonto (jedenfalls bis dahin) Zugang zu unserer App und insbesondere auch die Möglichkeit zur Verwaltung der Anzeige einzuräumen. Bei Zustandekommen eines Kaufvertrags mit einem Käufer am Weg einer Zuschlagserteilung in unserer App gilt, dass unsere Tätigkeit hierfür verdienstlich war, wenn wir vorstehende Pflichten bestimmungsgemäß erfüllt haben. Wir leisten keine Gewähr für ein bestimmtes Nutzeraufkommen einen bestimmten Ertrag oder einen tatsächlichen Veräußerungserfolg.

Der jeweilige Vermittlungsvertrag besteht ausschließlich zu dem die konkrete Anzeige aufgebenden Verkäufer als unserem Auftragsgeber, zu den als Bieter auftretenden Nutzern (den späteren Käufern) stehen wir insoweit in keinem Vertragsverhältnis. Uns trifft deshalb auch insbesondere keinerlei Pflicht zur Überprüfung von Bestand, Art oder Güte der angebotenen Tiere und übernehmen wir auch keinerlei Gewähr für die Übereinstimmung des vom Verkäufer übergebenen Tiers mit dem Kaufobjekt oder der Mängelfreiheit selbigen.

5. Besteht ein Alleinvermittlungsauftrag? In welchen Fällen haben wir auch ohne Vermittlung eines Kaufvertrages Anspruch auf das Vermittlungsentgelt?

Ein zwischen Ihnen als Verkäufer und uns abgeschlossener Vermittlungsvertrag besteht während der von Ihnen gewählten Angebotsdauer als Alleinvermittlungsauftrag im Sinne des § 14 MaklerG.

Auch ohne Vermittlungserfolg, d.h. ohne Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen Ihnen und einem Käufer infolge einer Zuschlagserteilung haben wir Anspruch auf das vereinbarte Vermittlungsentgelt, wenn
i.   Sie als Verkäufer die Anzeige ohne wichtigen Grund zurückziehen (stornieren); diesfalls verringert sich unsere Gebühr aber auf die unter Punkt 8. genannte Stornogebühr
ii.  das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen Vermittlers oder auf eine andere Art zustande gekommen ist.

6. Wozu verpflichten Sie sich als aktiver Nutzer der App, d.h. als Verkäufer oder Bieter?

a)    Pflichten als Verkäufer
Als Verkäufer übernehmen Sie mit Wirkung uns sowie den künftigen Käufern gegenüber die Pflicht, die im Anzeigenformular abgefragten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und möglichst aussagekräftige Fotos vom angebotenen Tier einzustellen, durch welche der Gesamteindruck und etwaige Mängel des Tieres naturgetreu abbildet werden. Weiters sind Sie verpflichtet, auf Verletzungen, Krankheiten und sonstige Mängel des Tieres an geeigneter Stelle unzweideutig hinzuweisen. Der Verstoß gegen diese Pflichten kann den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag und/oder zur Erhebung von Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüche berechtigen. Hierdurch kann der eigentlich vereinbarte Kaufpreis gemindert werden oder der Kaufvertrag zur Gänze wegfallen, wobei Sie in letzterem Fall noch weitere Ersatzpflichten treffen können.

Nach Abschluss des Kaufvertrages sind Sie als Verkäufer zur Erfüllung Ihrer Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag verpflichtet, d.h. insbesondere zur fristgerechten Übergabe des Tieres an den jeweiligen Käufer, sowie zur sorgfältigen Verwahrung selbigen bis dahin.

b)    Pflichten als Bieter/Käufer
Wenn Sie als Nutzer unserer App bei Anzeigen im Versteigerungsmodus Gebote abgeben, erklären Sie hierdurch die Annahme des vom jeweiligen Verkäufer durch Aufgabe der Anzeige erklärten Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrags über das angebotene Tier. Die rechtliche Wirkung Ihrer Annahmeerklärung ist aufschiebend damit bedingt, dass Sie auch nach Ablauf der Angebotsdauer (noch) Höchstbietender sind und kein Sofortkauf erfolgt ist. Erst dadurch wird Ihre Annahmeerklärung rechtskräftig und Sie haben als Käufer mit dem Verkäufer einen gültigen Kaufvertrag über das angebotene Tier abgeschlossen. Werden Sie vor Ende der Angebotsfrist überboten oder akzeptiert ein anderer Nutzer ein in der Anzeige ebenfalls enthaltenes Fixpreisangebot (Sofortkaufmodus), tritt Ihre Annahmeerklärung außer Kraft und entfaltet keine Wirkung.

Wenn Sie als Nutzer der App im Sofortkaufmodus den vom Verkäufer vorgegebenen Fixpreis annehmen, schließen Sie hierdurch mit diesem unmittelbar einen rechtsgültigen Kaufvertrag, ohne dass es noch auf das Verstreichen der Angebotsfrist ankäme.

Als Käufer sind Sie unabhängig vom jeweiligen Versteigerungsmodus zur Erfüllung Ihrer Pflichten aus einem von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag verpflichtet, insbesondere sind dies die fristgerechte Entrichtung des Kaufpreises, sowie im Verzugsfall die Zahlung etwaiger Einstallungsgebühren und Verzugszinsen.

7. Wie erfolgt der Verkauf der Tiere?

Als Verkäufer können Sie Ihre Tiere in der App auf zwei Arten verkaufen, welche untereinander kombinierbar sind. Den konkreten Verkaufsmodus für die jeweilige Anzeige legen Sie im Zuge der Einstellung der Anzeige vor Abschluss des Vermittlungsvertrages fest. Soweit vom Verkäufer in der Anzeige nicht anders festgelegt bzw. zwischen Verkäufer und Käufer im Einvernehmen nicht anders vereinbart, gelten Kaufverträge zwischen den Parteien als unter Einbeziehung unserer Musterverkaufsbedingungen abgeschlossen.

c)    Versteigerungsmodus
Durch Aufgabe der Anzeige im Versteigerungsmodus stellen Sie als Verkäufer an den Kreis der übrigen Nutzer der App das Angebot, nach Ablauf der von Ihnen ausgewählten Angebotsdauer, das Tier verbindlich an den bis dahin Höchstbietenden als Käufer zu verkaufen. Hierbei hat der Verkäufer die Möglichkeit, einen Startpreis festzulegen. Legen Sie keinen oder keinen angemessenen Startpreis fest, nehmen Sie damit das Risiko in Kauf, das Tier zu einem (allenfalls erheblich) unter seinem Wert liegenden Preis verkaufen zu müssen.

d)    Sofortkaufmodus
Bei Aufgabe der Anzeige im Sofortkaufmodus stellen Sie den übrigen Nutzern der App das Angebot, innerhalb der von Ihnen ausgewählten Angebotsdauer das Tier verbindlich zu einem vonIhnen im Vorfeld festgelegten Fixpreis an denjenigen, der dieses Angebot als erstes annimmt als Käufer zu verkaufen.

Wurde sowohl der Versteigerungs- als auch das Sofortkaufmodus bei Aufgabe einer Anzeige festgelegt, endet die Auktion sobald ein Nutzer den Sofortkaufpreis akzeptiert, ohne das dem bis dahin im Versteigerungsmodus Höchstbietenden noch Ansprüche auf das Tier zukommen.

Bei Ablauf der Angebotsdauer, ohne dass es zu einem Gebot im Versteigerungsmodus bzw. zu einer Annahme des Fixpreises im Sofortkaufmodus gekommen ist, gilt das Tier als nicht verkauft („Verfall der Anzeige“). In diesem Fall bringen wir kein Vermittlungsentgelt zur Verrechnung, soweit nicht ein Fall des Punkts 5. ii. gegeben ist.

8. Kann ein Verkäufer eine Anzeige stornieren? Wie hoch ist die Stornogebühr?

Für den Fall, dass Sie als Verkäufer eine Anzeige vor Eingang eines Gebotes bzw. Annahme eines Fixpreises durch einen Nutzer zurückziehen, sind wir zur Verrechnung einer Stornogebühr von pauschal EUR 10,00 berechtigt. Die Stornogebühr ist bei Zurückziehung der Anzeige zur Zahlung fällig. Eine Zurückziehung ist nicht mehr möglich, wenn ein Nutzer bereits ein Gebot für eine Anzeige abgegeben hat.

Kommt es im Rahmen einer später von Ihnen eingestellten Anzeige zur Vermittlung eines Tieres, betreffend dem Sie ein- oder mehrmals die Stornierung einer früheren Anzeige veranlasst haben, werden bis zu drei tatsächlich bezahlte Stornogebühren auf unsere Vermittlungsgebühr angerechnet, wenn zwischen Zahlung der anzurechnenden Stornogebühr(en) und der erfolgten Vermittlung des Tieres nicht mehr als 12 Monate vergangen sind.

9. Für welche Schäden haften wir?

Ausgenommen bei Personenschäden ist unsere Haftung auf Fälle beschränkt, in denen ein Schaden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung unserer Pflichten verursacht wurde.

Unsere Haftung für bloße Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche uns gegenüber müssen bei sonstiger Verjährung binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend machen.

10. Welche Zahlungsbedingungen gelten? Was gilt bei Zahlungsverzug?

Unserer Vermittlungsentgelte und allfällige Stornogebühren sind am Tag ihrer vereinbarten Fälligkeit abzugsfrei zur Zahlung fällig. Ein dreitägiges Respiro wird vereinbart.

Wir sind berechtigt, bei einem Verzug der Zahlung unserer Vermittlungsentgelte ab dem vereinbarten Fälligkeitstermin Verzugszinsen von 6 % (pro Jahr) sowie pauschale Betreibungskosten von EUR 5,00 für jeden schriftlichen Mahnschritt zu verrechnen.

11. Können Sie gegen unsere Forderungen aufrechnen?

Die Aufrechnung Ihrer Verbindlichkeiten mit Forderungen, die Ihnen uns gegenüber zukommen (Gegenforderungen), ist nicht möglich.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.

Die ungültige oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine andere, für beide Parteien zumutbare Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vermittlungsvertrag oder diese AGB eine Lücke aufweisen sollten.

13. Rechtsdurchsetzung, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit einem zu uns geschlossenen Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich in 1010 Wien zuständigen Gerichts vereinbart.

Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht mit Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.